Beglaubigte Übersetzungen
Als ermächtigte Übersetzerin besitze ich die Befugnis, amtliche Dokumente wie Verträge, Gutachten, Verfügungen, Urkunden, Diplome, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Heiratsfähigkeitszeugnisse, Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen, Schulzeugnisse, Abitur- oder Lizenziatszeugnisse, Gerichtsurteile, Gerichtsakten, Personalausweise, Vollmachten, Führerscheine und vieles mehr zu übersetzen. Darüber hinaus überprüfe ich in jedem Fall die Richtigkeit und Vollständigkeit einer mir vorgelegten Übersetzung und bescheinige die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Originaltext (Beglaubigung).
Auf der offiziellen Internetseite des Bundesjustizministeriums können Sie gerne den Eintrag zu meiner Ermächtigung einsehen.